Mit großem Genuss …

Ach ja, Absinth. Jeder mehr oder minder mit dem Alkohol-Ge- und –Missbrauch Befasste kennt gewiss einige Versatzstücke seiner bunten und wechselvollen Geschichte. Natürlich, Vincent van Gogh mit seinem im Absinth-Wahn abgeschnittenen Ohr, das kennt fast ein Jeder. Und dann noch? Val de Travers, Wermut, Algerien-Krieg, Baudelaire, Gauguin, Hemingway, Poe, Rimbaud, Toulouse-Lautrec, Wilde, das berüchtigte Nervengift Thujon, epileptische Krämpfe, Zolas „ L’assommoir“, Picassos Blaue Periode, die Grüne Fee, die Morde des Jean Lanfray, Manets „Absinthtrinker“, die Verbote und der Aufstieg des Pastis, eidgenössische Schwarzbrenner, das Absinth-glasierte Soufflé für Mitterrand, die Trinkrituale nach Schweizer, Tschechischer und Französischer Manier, … wäre Absinth so populär wie Whisky oder Gin, man könnte tage- und vor allem nächtelang an Bartheken darüber gar trefflich schwadronieren. Ist Absinth aber nicht.

Und dennoch. Nachweislich erfunden wurde der Absinth in nämlichem Val de Travers im Schweizer Jura. Seit der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts ist dort der Konsum von mit Wermut versetztem Wein nachgewiesen, Mitte des 18. Jahrhunderts wurde dort erstmals ein Wermut-Elixier destilliert, wahrscheinlich ursprünglich zu medizinischen Zwecken. Die erste Absinth-Brennerei weltweit wurde 1797 in Val de Travers gegründet (übrigens von einem gewissen Major Dubied gemeinsam mit seinem Sohn Marcellin und seinem Schwiegersohn namens Henri Louis Pernod …), und von hier aus startete er seinen Siegeszug um die Welt (den wir jetzt mal außen vor lassen), bis er 1910 sang- und klanglos per Volksentscheid in der Schweiz – ebenso wie in den meisten anderen europäischen Staaten und den USA – verboten wurde. Die Kritiker schrieben vor allem dem im Absinth enthaltenen Nervengift Thujon mit seiner angeblich berauschenden bis hin zu Wahnvorstellungen reichenden Wirkung seine Schädlichkeit für die Volksgesundheit  zu; tatsächlich war und ist der Thujon-Gehalt in Absinth – auch nach den alten, überlieferten Rezepten – viel zu gering, als dass hierdurch tatsächlich Rauschzustände hervorgerufen werden könnten; aber die 50 bis 90 Umdrehungen – sprich Volumenprozente Alkohol – die gewöhnliche Absinthe enthalten, die können dem unvorsichtigen Trinker leicht die Hirnschale samst Inhalt wegpusten. Trotz des Verbotes und den von der Regierung zwangs-umgepflügten Wermut-Feldern gab es im Val de Travers immer und zu allen Zeiten Schwarzbrenner, geschätzt 60 bis 80, die unerschütterlich weiter im Geheimen Absinth destillierten. Sie hatten zu allen Zeiten wohl auch das Image eines Robin Hoods oder eines Wildschützen, der sich auf Volkes Seite und durchaus mit Volkes Sympathie gegen die Gängelungen durch die Obrigkeit zu wehren weiss. In seinem Buch „The Devil’s Picnic: A Tour of Everything the Governments of the World Don’t Want You to Try” von 2005 erzählt der Autor Taras Grescoe die – meines Wissens nirgends belegte, aber wieder und wieder von der Journaille zitierte und plagiierte – Geschichte der berühmten Schwarzbrennerin Berthe Zurbuchen, die nach ihrer Verurteilung zu einer hohen Geldstrafe wegen Schwarzbrennens den Richter gefragt haben soll, ob sie die Strafe sofort zahlen solle oder erst, wenn der Richter das nächste Mal vorbeikomme, um sich seine wöchentliche Flasche Absinth bei ihr abzuholen; außerdem soll sie ihr Haus danach Absinth-grün gestrichen haben. Belegt hingegen ist, dass Claude-Alain Bugnon jahrzehntelang illegal Absinth hergestellt hat, und zwar im erbitterten Kampf mit seiner Gattin um die Nutzung der häuslichen Waschküche. Bugon – fast immer mit blauer Jacke und Schlapphut – war der erste Schweizer Brenner, der nach Aufhebung des Absinth-Verbots im Jahre 2005 von der Schweizer Regierung eine legale Brennlizenz erhielt, und er ist der Schöpfer des – welch sinniger Name für einen Schwarzbrand – La Candestine Absinthe Couvet – Suisse, von dem die Flasche Nummer 47.021 jetzt vor mir steht. Ohne hier in Tasting-Lyrik verfallen zu wollen, was den Candestine so hervorragen macht ist wahrscheinlich die Tatsache, dass er geschmacklich so ausgewogen, ausbalanciert ist. Da sticht – außer dem Wermut natürlich – kein Kräutlein dominant hervor, alles ist rund, und auch die 53% kommen in keinster Weise scharf rüber. Einfach nur gut. Und gewiss seine +/- 50 EURO für die 0,7 Liter Flasche wert. Wir trinken ihn heute – gänzlich unschweizerisch – nach tschechischem Ritus mit Absinth-Löffel und brennendem Würfelzucker. Nur … die Grüne Fee will sich partout nicht einstellen. Aber dafür haben wir noch all unsere Ohren …

Absinth, Candestine, Claude-Alain Bugnon, Thujon, Val des Travers, Schwarzbrenner, Wermut

Artemisia – Distillerie artisanale
Claude-Alain Bugnon
Grand’Rue 8
CH-2108 Couvet/NE
Tel.: +41 (32) 8 63 19 41
Online: www.laclandestine.com

 

P.S. Der Schweizer Jurist und Verleger Franz Kummer wies mich – völlig zurecht – darauf hin, dass hier der berühmte Artikel 32ter 50 der „Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 29. Mai 1874 (Stand am 20. April 1999) Im Namen Gottes des Allmächtigen!“ fehlt, der da lautet:
„1 Fabrikation, Einfuhr, Transport, Verkauf und Aufbewahrung zum Zwecke des Verkaufs des unter dem Namen Absinth bekannten Liqueurs sind im ganzen Umfange der Eidgenossenschaft verboten. Dieses Verbot bezieht sich auch auf alle Getränke, die unter irgendwelcher Bezeichnung eine Nachahmung dieses Liqueurs darstellen. Vorbehalten bleiben der Durchgangstransport und die Verwendung zu pharmazeutischen Zwecken.
2 Das Verbot tritt zwei Jahre nach seiner Annahme in Kraft. Die Bundesgesetzgebung wird die infolge des Verbotes notwendig werdenden Bestimmungen treffen.
3 Der Bund hat das Recht, dasselbe Verbot auf dem Wege der Gesetzgebung in bezug auf alle andern absinthhaltigen Getränke zu erlassen, welche eine öffentliche Gefahr bilden.“

 

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